Burgerversammlung
Freitag, 3. Mai 2024, 19.30 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses
Traktanden
Reglements- und Aktenauflage
Die Jahresrechnung 2023 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Ein Auszug daraus kann dort bezogen oder über die E-Mail: boenigburger@bluewin.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Forsthaus, Rüti 14: Dienstag 14.00–17.00 Uhr, Donnerstag 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 079 301 06 74.
Protokolle
Das Protokoll der Versammlung vom 24. November 2023 hat vom 29. November bis zum 19. Dezember 2023 öffentlich im Forsthaus aufgelegen. Gegen die Abfassung des Protokolls sind innert der gesetzlichen Frist keine Einwendungen oder Beschwerden eingegangen. Der Burgerrat hat das Protokoll am 31. Januar 2024 genehmigt.
Das Protokoll der Versammlung vom 3. Mai 2024 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Bönigen, 21. März 2024
Der Burgerrat
Korporationsversammlung
Dienstag, 7. Mai 2024, 20.15 Uhr im Sporthotel Habkern
Traktanden
Aktenauflage
Das Protokoll der Korporationsversammlung vom 21. November 2023 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.
Nach der Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Habkern, 27. März 2024
Die Schwellenkommission Habkern
Ausschreibung Wettbewerb Kulturlandschaftspreis 2024
Die Regionalkonferenz Oberland-Ost und die regionalen Tourismusorganisationen vergeben jedes Jahr einen Preis für besonders wertvolle Kulturlandschaften, um damit die grosse Leistung der Landwirte für Erhalt und Pflege der Landschaft zu würdigen.
Die Bewirtschafter können sich in den Kategorien «landwirtschaftlich genutzte Flächen» und «Alpen» noch bis am 31. Mai 2024 anmelden (Teilnehmerzahl beschränkt). Auf die zwei Gewinner warten je ein Barpreis von 2500 Franken, ein Zertifikat und eine Infotafel.
Anmeldung und alle Informationen zum Kulturlandschaftspreis unter www.kulturlandschaftspreis.ch oder beim Fachbereich Landschaft der Regionalkonferenz, Claudia Schatzmann, Telefon 079 562 70 41.
Iseltwald, 15. April 2024
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 13. Mai 2024, ist die Verwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg
Öffnungszeiten Auffahrt und Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung Därligen ist über Auffahrt und Pfingsten 2024 wie folgt den ganzen Tag geschlossen:
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Auffahrtstage
Die Gemeindeverwaltung ist während der Auffahrtstage wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Wilderswil, 22. April 2024
Gemeindeverwaltung Wilderswil
Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt
Woche 19
Woche 20
Ab Montag, 13. Mai 2024, bisherige reduzierte Schalteröffnungszeiten
Wir wünschen allen schöne Feiertage.
Gemeindeverwaltung Beatenberg
Die Gemeindeverwaltung Unterseen bietet ab 1. August 2025 eine 3-jährige
Lehrstelle als Kauffrau / Kaufmann
an.
Deine Ausbildung
Während Deiner Ausbildung arbeitest Du in den Bereichen Gemeindeschreiberei, Einwohner- und Fremdenkontrolle, AHV-Zweigstelle, Bauverwaltung, Finanzverwaltung, Steuerbüro usw. mit. Du bist zuständig für den Schalter- und Telefondienst und dort Erstanlaufstelle für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Die Organisation von Sitzungen, das Führen von Korrespondenzen und die Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Anlässen runden die Ausbildung ab.
Dein Anforderungsprofil
Wenn Du Interesse an kaufmännischen Arbeiten hast, Dir der Kontakt mit Menschen Freude bereitet und Du viel Einsatzbereitschaft und Motivation mitbringst, bist Du bei uns richtig. Ein freundliches Auftreten, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit sind uns wichtig. Zudem ist – vor allem mit Blick auf den grossen Anteil an Selbststudium in der Berufsschule – ein hoher Grad an Selbständigkeit erforderlich. Dein Wohnort sollte auf dem Bödeli und Umgebung sein.
Was bietet Dir die Gemeindeverwaltung Unterseen
Wir bieten Dir eine solide Ausbildung in einem kleinen Team. Du bekommst Einblick in die verschiedenen Arbeitsbereiche und kannst in den vielseitigen Gebieten mitarbeiten.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann sende Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen (unter Beilage von Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Foto, Zeugniskopien, Semesterbeurteilungen, Bestätigung über Tastaturschreibkurs und Angaben über Schnupperlehren) bis Freitag, 17. Mai 2024, an die Gemeindeschreiberei, Stabsstelle Personalwesen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, oder gemeindeschreiberei@unterseen.ch.
Bei allfälligen Fragen steht Dir Sascha Nyffenegger, Berufsbildner, Tel. 033 826 19 51, zur Verfügung.
Einwohnergemeinde Unterseen
Öffnungszeiten Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten wieder folgende Öffnungszeiten:
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.
Gemeindeverwaltung Iseltwald
Gesuchstellerin: HSWS SA, Wengiboden 1352a, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Raumforum GmbH, Trüelweg 10b, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Anbringen neuer Beschriftung / Reklame am Hotel.
Standort: Wengen, Wengiboden, Gebäude Nr. 1352a, Parzelle Nr. 2729, Koordinaten 2'636'920 / 1'161'784, Hotelzone A.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Art. 11 GBR, Unterschreiten Strassenabstand.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 26. April bis 27. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller: Andres Laib, Schöntal 7, 8126 Zumikon.
Projektverfasser: Simon Ritter, Herzentalpark 2, 4143 Dornach.
Bauvorhaben: Ersatz aller Fenster sowie Isolation des Sockelgeschosses. Bestehende Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe ersetzen. Einbau einer PV-Anlage auf der östlichen Satteldachseite.
Standort: Mürren, Brunnen, Gebäude Nr. 946a, Parzelle Nr. 4088, Koordinaten 2'634'635 / 1'156'547, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 26. April bis 27. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung bleibt aufgrund einer Klausurtagung am Freitag, 3. Mai 2024, geschlossen. Ab Montag, 6. Mai 2024, sind wir wieder zu den normalen Schalteröffnungszeiten für Sie da.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Gesuchsteller: Gottlieb Josi, Beatenbergstrasse 121, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Rückbau des bestehenden Vorplatzes von Asphalt und Kies mit Neubelegung mit Sickerverbundsteinen.
Standort: Beatenbergstrasse 121, Beatenberg, Parzelle Nr. 779, Koordinaten 2’628’426/ 1’172’303; Landwirtschaftszone LWZ.
Ausnahmen:
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20079, e-Auflage eBau Nr. 2024-5012). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 16. April 2024
Bauverwaltung Beatenberg
Zerfallene Holzhütten im Gemeindewald
Im Gemeindewald, rund um das Gebiet Leutenenport, befinden sich Holzhütten, welche in einem verfallenen, schlechten Zustand sind. Der Gemeinderat hat entschieden, einerseits die Fremdstoffe abzuräumen und zu entsorgen und andererseits das Holz sowie die Trockenmauerfundamente an Ort bestehen zu lassen. Die Ausführung der vorgesehenen Aufräumarbeiten wird Mitte Mai 2024 erfolgen.
Leider können nicht sämliche Eigentümer der Holzhütten ausfindig gemacht werden. Sollten Sie im Besitz einer Holzhütte in diesem Gebiet sein (Nrn. 266, 267, 268, 271 und 272), bitten wir Sie, sich bei der Bauverwaltung Lütschental, Telefon 033 853 47 40, oder per E-Mail an nicole.steiner@luetschental.ch zu melden.
Gemeinderat Lütschental
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Adelheid Cäcilia Arnold, Lauberen 13, 3855 Schwanden b. Brienz.
Nachträgliches Baugesuch: Erweiterung Balkon und Terrasse; thermische Sanierung Gebäudehülle; Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe; Einbau Kamin; Neuinstallation Photovoltaikanlage Indach.
Projektänderung: Anpassung der Balkonanordnung und der Umgebungsgestaltung.
Standort: Lauberen 13, Parzelle Nr. 130, Erhaltungszone Oberschwanden, Koordinaten 1'178'974 / 2'647'680.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden, Schwanderstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind jedoch die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Baubehörde Schwanden
Bauherrschaft: Euronet Services Schweiz GmbH, Dufourstrasse 56, 8008 Zürich.
Projektverfasserin: Preisig + Wasser AG, Bergstrasse 23, 8953 Dietikon.
Bauvorhaben: Aufstellen Bankomat auf Betonsockel mit Leuchtwürfel und Reklame.
Standort: Höheweg 1, Parzelle Nr. 183.
Nutzungszone: Mischzone MK 4.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich, erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe D.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung und das Tourismusbüro Habkern bleiben über die Auffahrt vom Mittwoch, 8. bis Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen.
Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.
Gemeindeverwaltung und Tourismusbüro Habkern
Öffnungszeiten über Auffahrt 2024
Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Schalter der Gemeindeverwaltung über Auffahrt wie folgt geöffnet sind:
Ab Montag, 13. Mai 2024, begrüssen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.
Einwohnergemeinde Brienz
Bauherrschaft: Top Camp AG, Fabrikstrasse 21, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Landauffüllung zur Vorbereitung für den Neubau einer Gewerbehalle.
Standort: Geissgasse, Parzelle Nr. 140 (BR2115).
Nutzungszone: Arbeitszone A.
Inventar: keine.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Ordentliche Generalversammlung
Samstag, 4. Mai 2024, um 20.00 Uhr in der Gemeindestube
Traktanden
Der Vorstand
Bauherrschaft: Anne Müller, Spirenwaldstrasse 388, 3803 Beatenberg.
Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Spirenwaldstrasse 388, Parzelle Nr. 1561, Wohnzone W2, Koordinaten 2’627’007 / 1’171’824.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Beat und Renat Schmid, Rotebühlweg 29, 3704 Krattigen.
Bauvorhaben: Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 17. November 2022. Untergeschoss: Zusammenführung Studio 1 und Studio 2; Anpassungen in der Raumeinteilung. Obergeschoss: Anpassung in der Raumeinteilung; Einbau einer Stückholzheizung. Dachgeschoss: Einbau eines zusätzlichen Dachflächenfensters auf der Ostfassade; Einbau zusätzliches Fenster auf der Nordfassade. Vergrösserung PV-Anlage auf dem Dach der Ost- und Westfassade.
Standort: Sundlauenen, Oberländerweg 4, Parzelle Nr. 1082, Landwirtschaftszone und Uferschutzzone B, Koordinaten 2’627’686 / 1’170’525.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Wyss Roger, Acherhubel 277, 3806 Bönigen, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erweiterung Viehscheune.
Standort: Acherhubel 278a, Bönigen, Parzelle Nr. 185, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’634’702 / 1’169’829.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschongebiet.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Luftseilbahn Grindelwald-Pfingstegg AG, Rybigässli 25, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: BauSpektrum AG, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erweiterung Parkplätze bei der Pfingsteggbahn. Anbau Parkdeck mit Lagerraum, Kassenraum und Büro an bestehende Talstation; Dachsanierung mit Einbau PV-Anlage.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Baureglementsänderung mit der Zone für öffentliche Nutzung 21 «Pfingsteggbahn» durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Rybigässli 25, Parzellen Nrn. 4112 und 12, Zone für öffentliche Nutzung 21 «Pfingsteggbahn», Koordinaten 2’646’577 / 1’163’722.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erdverlegung 16 KV Mittelspannungsleitung vom Bahnhof Zweilütschinen bis zum Kraftwerk der Jungfraubahnen (KWJB) in Lütschental. Von der Gesamtstrecke von rund 5110 m sollen in diesem Projekt die restlichen ca. 3645 m realisiert werden. Dafür sind zwei Querungen der Kantonsstrasse und zwei Querungen der Schwarzen Lütschine nötig. Weiter quert das neue Leitungstrassee mehrere Seitengewässer. Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit wird im Gebiet Baumgarten eine neue Trafostation realisiert. Auf einigen Teilstrecken werden zusätzlich die Niederspannungsfreileitungen erdverlegt. Nach Abschluss der Werkleitungsarbeiten werden die nicht mehr benötigten Freileitungen rückgebaut. Die GG Lütschental ersetzt im Gebiet Steinen bis Wyden ihre bestehende Trinkwasserleitungen. Diese Arbeiten erfolgen mehrheitlich im selben Werkleitungsgraben wie das Projekt der KWJB.
Hinweis: Die elektrischen Leitungen und Anlagen sind nicht Gegenstand dieses Baugesuches.
Standort: Gündlischwand und Lütschental, diverse Parzellen. Zonen: Bauzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’635’615/1’164'600 (Gündlischwand); 2’639’130/1’165'260 (Lütschental).
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.
Auflagestellen: Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental und Gemeinde Gündlischwand, Viertel 130 E, 3815 Gündlischwand.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieuere AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Komplette Erneuerung der Alpenstrasse auf einer Länge von rund 290 m. Mit der Sanierung des Strassenabschnitts werden gestalterische Elemente des Projekts Crossbow weitergeführt (Randabschlüsse). Im Projektperimeter wird die gesamte Strassenentwässerung erneuert sowie die Anordnung und Anzahl der Parkplätze angepasst. Ersatz von fünf Haltungen der Regenabwasserleitung (Strassenentwässerung). Die bereits gemäss BehiG angepassten Bushaltestellen Zentrum Artos (Sonderbord 22 cm) werden im Haltebereich mit Betonplatten ergänzt. Auf der Parzelle Nr. 908 (Alpenstrasse 36) wird die Parkierung so angepasst, dass die Längsparkfelder entfallen.
Standort: Alpenstrasse, Parzellen Nrn. 68 und 908, Bauzone / Gemeindestrasse, Koordinaten 2’632’664 / 1’170’501.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekte: Schützenswerte K-Objekte (Gebäude Nrn. 36 und 50).
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: Abbruch bestehender Anbau an Scheune.
Standort: Wengen, Untere Fuhre 1394, Parzelle Nr. 2022, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’636’786 / 1’161’427.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Wengen Tourismus, Wengiboden 1349b, 3823 Wengen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Rajan Immobilien, Rasaratnam Thayanantharajan, Rosenstrasse 10, 3800 Interlaken, vertreten durch die Imboden Architektur AG, Hans Ulrich Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Renovation / Umbau Hotel Christina (Gesamtbauentscheid vom 2. November 2023).
Projektänderung: Erweiterung der Parkplätze mit zusätzlichen drei Autoabstellplätzen; Umnutzung des internen Souvenir-Shops zu Hotel-Speisesaal mit 72 Sitzplätzen; Ergänzung/Einbau einer Buffetanlage mit Warmhaltegeräten; zusätzliche gastgewerbliche Terrasse mit 16 Sitzplätzen.
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit 138 Sitzplätzen innen (bisher 116 Sitzplätze), 86 Sitzplätzen aussen (bisher 70 Sitzplätze), 38 Zimmer mit 74 Gästebetten (unverändert). Öffnungszeiten: innen und aussen täglich bis 0.30 Uhr.
Standort: Kirchgasse 80, Parzelle Nr. 518, Kernzone, Koordinaten 2’632’914 / 1’168’283.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet, ISOS-Gebiet 0703 (Objekt Nr. 4.0.3).
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Seiler Rolf, Hohliebeweg 6, 3067 Boll.
Projektverfasser: Fischer Marcel, Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Moosweg 24, Parzelle Nr. 2412, Koordinaten 2’648’025 / 1’164’823.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/189668.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 22. April 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald
Gemeinden: Grindelwald und Lütschental.
410.20155 / Ersatzneubau Zaunbrücke und Strassenausbau
Teilstrecke: Lindibrücke–Zaunbrücke (Koordinaten 2'640’000/1'165’160/750).
Dauer: 1. Mai bis 15. November 2024.
Ausnahmen: keine.
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Grund der Massnahme: Neubau der Zaunbrücke und Strassenausbau.
Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 18. April 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Gesuchssteller: Dr. Harald Wegener, vertreten durch Michel Sanitär + Heizung GmbH, Haupstrasse 42, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Michel Sanitär + Heizung GmbH, Haupstrasse 42, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Ölheizungsersatz durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Blatta 108c, Parzelle Nr. 874, Koordinaten 2'639'732 / 1'172’980.
Nutzungszone / Überbauungsordnung: Wohnzone W2.
Gewässerschutzmassnahme: keine.
Zone: Au.
Hinweis: Auf eine Profilierung nach Art. 16 BewD wird verzichtet.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, 3807 Iseltwald (Einsichtnahme in aufgelegte Akten und Auskünfte nur auf telefonische Voranmeldung unter Telefon 033 845 11 06).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald, 3807 Iseltwald, einzureichen.
Gemeinderat Iseltwald
Mitgliederversammlung
Freitag, 7. Juni 2024, 19.30 Uhr im Gemeindehaus Niederried
Traktanden
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme bei der Gemeindeschreiberei Niederried 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle beitragspflichtigen Grund-, Wohnungs-, Liegenschafts- und Werkeigentümer.
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.
Niederried, 22. April 2024
Der Vorstand
Ordentliche Versammlung
Donnerstag, 6. Juni 2024, 20.00 Uhr im Theoriezimmer Schulhaus Hohsteg, Lauterbrunnen
Traktanden
Die Akten zu den Traktanden 1 bis 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich auf.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 20 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Vorstand der Schwellenkorporation schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Vorstand entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Die Mitglieder der Schwellenkorporation der Gemeinde Lauterbrunnen (schwellenpflichtige Grundeigentümer) sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Schwellenkorporation Lauterbrunnen
Papiersammlung
Die nächste ordentliche Papiersammlung findet am Dienstag, 14. Mai 2024, statt.
Wir bitten Sie, das Papier bis spätestens 8.00 Uhr an der gleichen Stelle wie den Hauskehricht, nur gebündelt und nicht in Tragtaschen und Säcken, bereitzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind Ihnen zudem dankbar, wenn die Papierbündel nicht zu schwer (maximal 5 kg) sind.
Achtung: Das Papier wird nur noch bei den üblichen Sammelstandorten des Hauskehrichts abgeholt. Papier- und Sammelgut, welches in Haus- und Kellerzugängen usw. deponiert ist, wird nicht abgeholt.
Nicht in die Papiersammlung gehören: Hauskehricht und Plastikmaterial allgemein, beschichtetes Papier, Etiketten, Filterpapier, Fototaschen, Haushaltpapier, Kohlepapier, Papierschnitzel, Papierwindeln, Teerpapier, Futtermittelsäcke, Milch- und Fruchtsaftverpackungen, Tiefkühlverpackungen, Zementsäcke, Karton paraffinbeschichtet und Styropor.
Falls Ihr Papier nicht abgeholt wurde, melden Sie sich bitte am Sammeltag bis 11.30 Uhr unter Telefon 079 311 13 86.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Wilderswil, im Mai 2024
Schule und Sicherheitskommission Wilderswil
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Leissigen bleibt am Freitag, 10. Mai 2024 (Freitag nach Auffahrt) den ganzen Tag geschlossen.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Leissigen
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während der Auffahrtstage
Die Gemeindeverwaltung ist während der Auffahrtstage wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Unterseen
Mitgliederversammlung
Donnerstag, 2. Mai 2024, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Schwanden
Traktanden
Alle Grundeigentümer sind zur Versammlung herzlich eingeladen.
Vorstand Schwellenkorporation
Gesuchstellerin: Alpentec GmbH, Beat von Allmen, Ägerten 1081g, 3825 Mürren.
Projektverfasser: Michael Grunder, Alte Strasse 58a, 3713 Reichenbach.
Bauvorhaben: Montage Photovoltaik-Anlage an Balkongeländer (nicht aufgeständert) und Vordach.
Standort: Mürren, Ägerten, Gebäude Nr. 1081g, Parzelle Nr. 4718, Koordinaten 2'635'101 / 1'157'216, Wohnzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Mai bis 3. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Gesuchsteller und Projektverfasser: Kummer Bruno, Ischweg 32, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Dachsanierung, Montage PV-Anlage.
Standort: Obere Gletscherstrasse 52, Parzelle Nr. 1344, Koordinaten 2’647’050 / 1’164’630.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/187807.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 24. April 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Abstimmungsausschuss vom 9. Juni 2024
Der Gemeinderat Habkern hat gestützt auf Artikel 35 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 folgende Personen für den Abstimmungsausschuss der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 bestimmt:
Ersatzmitglieder
Bitte den Termin nur vorreservieren. Sollten Sie zum Einsatz gelangen, werden Sie ein zusätzliches Aufgebot erhalten.
Wichtig für Mitglieder und Ersatzmitglieder
Sollte ein Mitglied verhindert sein, muss es die schwerwiegenden Gründe sofort nach Erhalt dieses Aufgebots der Gemeindeverwaltung schriftlich mittels Brief oder E-Mail mitteilen.
Habkern, 25. April 2024
Gemeinderat Habkern
Öffnungszeiten über Auffahrt 2024
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt sowie am Freitag, 10. Mai 2024, den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 13. Mai 2024, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da.
Gemeindeverwaltung Schwanden
Gemeindeversammlung
Montag, 3. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, Unterseen
Traktanden
Protokoll
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 11. März 2024 stand gemäss Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) während 30 Tagen, d. h. vom 22. März bis 20. April 2024 zur Einsichtnahme offen.
Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 21. März 2024 öffentlich bekannt gemacht.
Während der Auflagefrist sind Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls beim Einwohnergemeinderat möglich.
Der Einwohnergemeinderat wird voraussichtlich anlässlich seiner Sitzung vom 29. April 2024 über das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 11. März 2024 sowie über allfällige Einsprachen befinden.
Öffentliche Auflage
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf.
Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.
Reglementsauflage
Das unter Traktandum 2 zu genehmigende Reglement liegt gemäss Art. 54 des kantonalen Gemeindegesetzes sowie Art. 37 der kantonalen Gemeindeordnung 30 Tage vor dem Beschluss ebenfalls öffentlich auf. Die entsprechenden Unterlagen können auch auf der Webseite der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen).
Stimmberechtigung – Einladung:
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
Unterseen, 15. April 2024
Der Einwohnergemeinderat
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Grindelwald über Auffahrt und Pfingsten 2024
Auffahrt
Pfingsten
Das Team der Gemeindeverwaltung Grindelwald wünscht schöne Feiertage.
Gemeindeverwaltung Grindelwald
Ausfall Kehricht- und Kartonabfuhr an Auffahrt
Die Kehrichtabfuhr im Ostquartier und die Kartonabfuhr im Westquartier fallen am Auffahrtsdonnerstag, 9. Mai 2024, aus. Keine Ersatzabfuhr!
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Interlaken
Papier- und Kartonsammlung
Samstag, 4. Mai 2024
Bereitstellung: bis spätestens 7.00 Uhr
Wir bitten die Bevölkerung, das Papier und den Karton unbedingt getrennt und gebündelt an gleicher Stelle wie den Hauskehricht bereitzustellen.
Die Sammlung wird durch den Turnverein Matten durchgeführt.
Falls Ihr Material nicht abgeholt wird, wählen Sie zwischen 13.00 und 14.30 Uhr Telefon 079 697 47 37.
Gemäss Merkblatt «Papier- und Kartonsammlung» der AG für Abfallverwertung (Avag) sind von der Papier- und Kartonsammlung ausgeschlossen:
Abfälle aller Art wie Hauskehricht, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Holz, synthetische Materialien sowie
gesundheitsgefährdende, gefährliche und organische Stoffe.
Weiter sind in der Papier- und Kartonsammlung nicht zulässig:
Aktenordner, Banknotenpapier, beschichtetes Geschenkpapier, bituminierte Papiere und Pappen, Blumenpapier, Etiketten und selbstklebendes Papier, Filterpapier, Digitaldruckpapier, Fototaschen, Futtermittelsäcke, gewachste Papiere und Pappen, geschreddertes Papier, Haushaltpapier, Hülsen und Hülsenteile, Kaffee- und Teebeutel, Kantenschutz jeglicher Art, Klebe- und Buchbinderücken, Kleber, Kohlepapier, Kraftpapiersäcke, Getränkeverpackungen (Tetra Pak), Papiere mit UV-Lack, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papiertragetaschen, Papierwindeln, Pergamentpapiere, Silikonpapiere, Suppen- und Getränkebeutel, Take-away-Verpackungen (Pizzakartons), Tapeten- und Dekopapiere, Teerpapier, Thermopapier (Kassenzettel), Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert), Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln und -kartons, Zementsäcke, Zigaretten.
Bauverwaltung Matten
Öffnungszeiten Auffahrt 2024
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 13. Mai 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir wünschen der Bevölkerung erholsame Auffahrtstage.
Gemeindeverwaltung Bönigen
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt und Pfingsten 2024
Ab Dienstag, 21. Mai 2024, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Die Gemeindeverwaltung wünscht schöne Festtage.
Gemeindeverwaltung Niederried
Verpflichtungskredit Sanierung Zivilschutzanlage Kienholz
Der Gemeinderat Brienz teilt in Anwendung von Art. 9 und 34 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 mit, dass am 9. Juni 2024 eine Gemeindeurnenabstimmung stattfindet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Brienz erhalten die Möglichkeit, über die Sanierung der Zivilschutzanlage Kienholz abzustimmen. Für die Umsetzung wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 2,2 Mio. benötigt.
Der Gemeinderat
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 7. Juni 2024, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 3, 5 und 6 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa drei Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Apéro im Anschluss
Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.
Alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.
Beatenberg, 22. April 2024
Gemeinderat Beatenberg
Bienenschwarmzeit
Im Frühsommer verfügt ein Bienenvolk über den grössten Bestand an Individuen im Jahreslauf. Dadurch sind viele Ammenbienen vorhanden, die Brut pflegen wollen, aber nicht mehr ausreichend Brut vorfinden. Es ist deshalb möglich, dass die Bienen den Bienenstock mit ihrer Königin schlagartig verlassen. Tausende von Bienen (10'000 und mehr) fliegen in einer riesigen Wolke aus dem Bienenstock. Sie sammeln sich später nahe dem Muttervolk an einer Stelle als Schwarmtraube, beispielsweise in Baumzweigen oder Dachunterkanten. Dort legen sie eine Ruhepause ein, um sich weiter zu orientieren. Als Nächstes werden einige hundert Kundschafterinnen, sogenannte Spurbienen, losgeschickt. Diese suchen in der weiteren Umgebung nach einer geeigneten neuen Nistgelegenheit.
Wenn Sie einen solchen Bienenschwarm resp. eine solche Schwarmtraube feststellen, so bitten wir Sie, die speziell eingerichtete Bienensammelstelle oder die Polizei anzurufen. Fachleute werden sich dann unmittelbar dem Bienenschwarm annehmen.
Bienensammelstelle, Telefon 079 451 12 55
Temporäre Sperrung Durchfahrt Aegertzaunstrasse
Während der Papiersammlung vom Dienstag, 14. Mai 2024, wird im südlichen Teil der Aegertzaunstrasse (in der Nähe der Einmündung zum Kreuzimaadweg) ein grosser Papiercontainer als zentrale Sammelstelle platziert.
Aus diesem Grund erfolgt folgende temporäre Sperrung:
Die Zu- und Wegfahrt für die Blaulichtorganisationen ist gewährleistet, ebenfalls der Durchgang für Fussgänger sowie die Durchfahrt für Radfahrer. Bitte die Signalisation vor Ort beachten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Sicherheitskommission Wilderswil
Ordentliche Versammlung
Montag, 3. Juni 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Matten
Traktanden
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.
Der Burgerrat
Informationsveranstaltung Neophyten/Neobiota
Den unheimlichen Eroberern in der Natur auf der Spur …
Wann: Samstag, 4. Mai 2024, ab 9.00 Uhr
Wo: Dorfplatz bei der Hofstattscheune (gegenüber Coop)
Thema: Neophyten/Neobiota (= gebietsfremde Pflanzen und Tiere)
Zeitlicher Ablauf der Veranstaltung:
Kommen Sie vorbei und helfen Sie mit, bei der gemeinschaftlichen Erhaltung unserer einheimischen Flora und Fauna!
Gesuchsteller: Michael Thöni und Anita Hasselmann, Chrummeney Süd 1129, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Einbau Altenteilwohnung und Anpassung Betriebsleiterwohnung mit neuem Balkon sowie Einbau Zimmer mit Bad für Angestellte oder Lehrlinge im Obergeschoss. Einbau Technikraum und Holzlager im Erdgeschoss. Neue Fenstereinteilung. Anpassung Kaminhöhe über First. Erstellen von drei Parkplätzen.
Standort: Gemeinde Brienz, Chrummeney Süd 1129, Parzelle Nr. 1998.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchsteller: Ueli Thöni, Stägmatten 942, 3855 Brienz.
Projektverfasser: Architekturbüro LBA Bern, Milchstrasse 9, 3072 Ostermundigen.
Bauvorhaben: Neue Wendefläche als Naturwiese ausgeführt (ca. 100 m2). Rückbau Brandruine Nr. 462 und Wiederherstellung des Geländes als Weide.
Standort: Gemeinde Brienz, Auf der Fluh 461 und 462, Parzellen Nrn. 848 und 2312.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Über Auffahrt 2024 ist die Gemeindeverwaltung Interlaken am Donnerstag, 9., und Freitag, 10. Mai 2024, geschlossen.
Wir wünschen allen eine frohe Auffahrt.
Gemeindeschreiberei Interlaken
Bauherrschaft: Tanja Gafner-Oppliger, Beatenbergstrasse 48, 3800 Unterseen.
Vertreter mit Vollmacht: Daniel Gafner, Beatenbergstrasse 48, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: gal architekten ag, Dornhaldestrasse 7, 3627 Heimberg.
Bauvorhaben: Demontage bestehende Ölheizung, Neuinstallation Pelletheizung mit Aussenkamin, Erstellen Pelletraum in bestehendem Nebenraum.
Standort: Beatenbergstrasse 48, Parzelle Nr. 1384, Koordinaten 2'631'196, 1'170'861.
Zone: Wohnzone W3.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B.
Schutzobjekt: nein.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 25. April 2024
Bauverwaltung Unterseen
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Schuldnerin: Plattenarbeiten Seiler GmbH, Kammistrasse 11, 3800 Interlaken, CHE-347.899.284
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage.
Ablauf der Frist: 21. Mai 2024
Auflagefrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 11. Mai 2024
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 1. Mai 2024.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 3. Juni 2024, 19.00 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a
Traktanden
Es liegt zur Einsichtnahme öffentlich auf:
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wilderswil, 1. Mai 2024
Gemeinderat Wilderswil
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 9. Mai 2024, Auffahrt, geschlossen. Gerne stehen wir Ihnen ab Dienstag, 14. Mai 2024, zu den gewohnten Telefon- und Schalterzeiten wieder zur Verfügung.
Besten Dank für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Oberried
Bauherrschaft und Projektverfasser: Mitchell Sarah und Peter, Englischviertelstrasse 63, 8032 Zürich.
Bauvorhaben: Umnutzung einer Zweitwohnung im Gebäudeteil A, Wohnung A103 im 1. Obergeschoss, zur touristischen Vermietung, Beherbergung von 8 Gästen.
Standort: Rugenparkstrasse 10c, Parzelle Nr. 2109.
Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Schalter- und Telefondienste der Einwohnergemeinde Hofstetten bleiben über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hofstetten
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Vreneli, Am Lehn 1306, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Gassmann Haustechnik AG, Waldbort 1323d, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Ersetzen der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Am Lehn, Gebäude Nr. 1306, Parzelle Nr. 1763, Koordinaten 2'637'343 / 1'161'235, Bestandeszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Mai bis 3. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Die Schulsozialarbeit (SSA) Bödeli besteht seit 2012 und ist aktuell ein Angebot an den Schulen und Kindergärten in Bönigen, Interlaken, Matten, Ringgenberg und Unterseen. Die SSA begleitet Schüler/-innen im Prozess des Erwachsenwerdens und unterstützt Kinder und Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen bei sozialen Fragen. Im Zentrum steht die Bewältigung verschiedener Herausforderungen, die sich im Schulalltag bemerkbar machen. Zudem leistet die Schulsozialarbeit Präventionsarbeit in den Klassen.
Da die Stellenprozente in Matten auf 55% erhöht werden, suchen wir am Standort Matten eine/n zweite/n Schulsozialarbeiter/-in, der/die bereit ist, zusätzlich ab voraussichtlich Januar 2025 die Schulsozialarbeit in Leissigen aufzubauen.
Schulsozialarbeiter/-in am Standort Matten 35%
Stellenantritt: 1. August 2024 oder nach Vereinbarung
und
Schulsozialarbeiter/-in am neuen Standort Leissigen 15%
voraussichtlich ab 1. Januar 2025
befristetes Anstellungsverhältnis für 3 Jahre (Pilotprojekt)
Ihre Aufgabengebiet
Ihre Anforderungsprofil
Unser Angebot
Weitere Informationen zu der Schulsozialarbeit Bödeli finden Sie unter: www.matten.ch/themen-a-z/bildung/schulsozialarbeit
Für stellenspezifische Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung:
Ihre Bewerbungsunterlagen ausschliesslich in elektronischer Form senden Sie uns bis zum 14. Mai 2024 an personal@matten.ch, Betreff: SSA Bödeli. Die Vorstellungsgespräche finden am 23. Mai 2024 nachmittags statt.
Bauherrschaft: Freluzo Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Architekturbüro Hermann Trauffer, Lärchenweg 11, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung Physiopraxis EG in Wohnung für touristische Vermietung ab einer Dauer von drei aufeinanderfolgenden Nächten, Beherbergung von 9 Gästen. Neues Baugesuch; Anpassung der Umgebung, Erstellung von drei Autoabstellplätzen sowie einem Velounterstand.
Standort: Florastrasse 17, Parzelle Nr. 441.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Inventar: teilweise Ortsbildgestaltungsbereich und Baugruppe B.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Organisationsreglement Därligen
Das von der Gemeindeversammlung Därligen am 30. Oktober 2023 genehmigte Organisationsreglement wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung am 15. April 2024 ohne Vorbehalte genehmigt (gestützt auf Artikel 45 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 GV; BSG 170.111). Das Organisationsreglement tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft.
Gesuchsteller: Albin und Elisabeth Kehrli-Huggler, Gertschlimatte 1355f, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Am Lehn 1339e, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Bestehende Ölheizung ersetzen durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wengen, Gertschlimatte, Gebäude Nr. 1355f, Parzelle Nr. 4164, Koordinaten 2'636'819 / 1'161'601, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Auflagestellen:
Einsprachestelle: Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Auflage- und Einsprachefrist vom 3. Mai bis 3. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Lauterbrunnen
Beschluss geringfügige Änderung Waldstrassenplan; Gemeinde Interlaken
Nr. 11005 «Ringgenberg–Niederried»
Das Amt für Wald und Naturgefahren AWN hat am 29. April 2024 eine geringfügige Änderung in der Gemeinde Interlaken des Waldstrassenplan Nr. 11005 «Ringgenberg–Niederried» vom 29. April 2024 gestützt auf Art. 23 und 24 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 32 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 beschlossen. Die geringfügige Änderung betrifft die Wendeschlaufe auf Parzelle Nr. 13 in Interlaken.
Der Waldstrassenplan legt fest, bei welchen Weganlagen es sich um Waldstrassen im Sinne des Waldgesetzes handelt, und regelt die Fahrverbote. Er kann bei der Waldabteilung Alpen in Wimmis während der ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Für Personen, welche nicht Beschwerde führen, wird der Waldstrassenplan mit Ablauf der Beschwerdefrist von 30 Tagen rechtskräftig.
Wimmis, 29. April 2024
Amt für Wald und Naturgefahren Waldabteilung Alpen
Schlossgasse 6, 3752 Wimmis
Michel Brügger, Abteilungsleiter
Ordentlichen Einungsversammlung
Montag, 3. Juni 2024, 20.00 Uhr im Singsaal Schulhaus Wengen
Traktanden
Anschliessend sind alle zu einem Imbiss eingeladen.
Die Bäuertkommission
Spitalweg 1, 3800 Unterseen
42. Abgeordnetenversammlung
am Donnerstag, 6. Juni 2024, um 18.30 Uhr im Saal des Seniorenparks Weissenau Unterseen, Weissenaustrasse 39, Erdgeschoss
Traktanden
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre verbindliche Anmeldung via Link: www.weissenau.ch/anmeldung-abgeordnetenversammlung bis am 27. Mai 2024 erwünschen. Wir bitten auch um den Vermerk, ob Sie am Apéro riche nach der Versammlung teilnehmen. Besten Dank.
Gemeindeverband Weissenau Unterseen
Der Vorstand
Öffnungszeiten über Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung Matten b. Interlaken hat über Auffahrt wie folgt geöffnet:
Mittwoch vor Auffahrt, 8. Mai 2024, 8.00–12.00 Uhr, Nachmittag geschlossen (telefonische Erreichbarkeit bis 16.00 Uhr)
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Der Gemeinderat
Ordentliche Korporationsversammlung
Montag, 10. Juni 2024, 20.00 Uhr in Gemeindehaus Oberried
Traktanden
Unterlagen zu den Traktanden 1, 4, 5 und 8 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Das Protokoll der Versammlung liegt während 30 Tagen, d.h. vom 17. Juni bis und mit 19. Juli 2024, in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich bei der Schwellenkommission einzureichen.
Oberried, 29. April 2024
Die Schwellenkommission
Ordentliche Versammlung
Montag, 3. Juni 2024, 20.15 Uhr in der alten Sagi
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 98 GG).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro offeriert.
Protokollauflage der Burgergemeindeversammlung
Gestützt auf Artikel 61 des Organisationsreglements gibt der Burgerrat bekannt, dass das Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 3. Juni 2024 vom 10. Juni bis am 10. Juli 2024 auf der Gemeindeverwaltung Leissigen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Während der öffentlichen Auflage kann beim Burgerrat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Burgerrat.
Leissigen, 26. April 2024
Der Burgerrat
Informationsanlass Neubau Doppelkindergarten Bönigen
Der Gemeinderat Bönigen hat eine Projektgruppe eingesetzt, welche die Schulraumplanung der Schule Bönigen mit den beiden Standorten Bönigen und Iseltwald genauer analysiert hat. Nach intensiven Abklärungen hat sich gezeigt, dass der Kindergarten Bönigen, welcher im Jahr 1963 erbaut wurde, nicht saniert werden kann, sondern neu gebaut werden muss. Dies, weil er nicht mehr den aktuellen räumlichen Anforderungen entspricht und das Gebäude seine Nutzungsdauer erreicht hat. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, die Planung für einen Ersatzneubau zu initiieren und der Gemeindeversammlung einen Verpflichtungskredit zur Genehmigung vorzulegen. Beschlossen wird darüber an der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2024.
Gerne informiert Sie die Projektgruppe im Namen des Gemeinderates über das geplante Vorhaben und lädt Sie für die Informationsveranstaltung zu diesem Thema ein:
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Ordentliche Versammlung
Freitag, 7. Juni 2024, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen
Traktanden
Aktenauflage
Die Akten liegen 30 Tage vor der Burgerversammlung im Burgerbüro auf und können während der Öffnungszeiten, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 9.00 bis 11.00 Uhr, eingesehen werden.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 7. Juni 2024 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Burgerbüro aufliegen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Brienz, 24. April 2024
Der Burgerrat
Burgerversammlung
Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr im Kunsthaus Interlaken
Traktanden
Das Protokoll der Burgerversammlung liegt vom 17. Juni bis 16. Juli 2024 beim Infoschalter der Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden (Art. 63 OgR).
Interlaken, 23. April 2024
Der Burgerrat
Information zum Trinkwasser Gemeindegebiet Bönigen
Die Wasserversorgung Bönigen teilt mit, dass aufgrund der Fortsetzung der Bauarbeiten am Projekt zur Erneuerung der Quellableitung Rotmoos die Wasserhärte des Trinkwassers im Gemeindegebiet vorübergehend erhöht sein wird. Dies könnte zu Kalkablagerungen im Haushalt führen. Trotzdem bleibt die Gesamthärte des Wassers weiterhin im mittelharten Bereich (15–25 °fH).
Es besteht keine Gesundheitsgefährdung durch die erhöhte Wasserhärte. Die Trinkwasserqualität wird regelmässig überprüft und entspricht den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung.
Gesuchsteller: Hans Blatter, Ebligen-Chummela 4, 3855 Ebligen (Gemischte Gemeinde Oberried).
Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Jauchegrube beim Gebäude Nr. 5a. Rückbau Stützmauer und Bodenplatte beim Gebäude Nr. 5a. Erweiterung Vordach für eine neue Überdachung des Mistplatzes beim Gebäude Nr. 3a.
Standort: Ebligen (Gemischte Gemeinde Oberried), Chummela und Bielen 3a und 5a, Parzelle Nr. 1175.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemischte Gemeinde Oberried, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried am Brienzersee.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemischte Gemeinde Oberried
Bauherrschaft: Manuel und Caroline Zimmermann, Hauptstrasse 13, 3800 Matten b. Interlaken.
Bauvorhaben: Kernsanierung Wohnhaus, Heizungsersatz und Erstellen eines Anbaus.
Standort: Baumgartenstrasse 10, 3800 Matten, Parzelle Nr. 1109, Koordinaten 2'632'709/1'169'895.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Elektronische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakte können im eBau-Portal des Kantons Bern unter folgendem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20734 eingesehen werden. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet (im Doppel) innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Matten
Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Goldswil
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffenltich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Ringgenberg Wohnsitz haben.
Zustellung der Botschaft: Donnerstag, 23. Mai 2024, an alle Haushaltungen in Ringgenberg und Goldswil als Beilage im Anzeiger Interlaken.
Gemeinderat Ringgenberg
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Schul- und Mehrzweckanlage Iseltwald
Traktanden
Aktenauflage
Die Reglemente zu den Traktanden 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Im Weiteren können sie auf der Website www.iseltwald.ch eingesehen werden.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 11. Juni 2024 während 30 Tagen öffentlich auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Die Erläuterung der Versammlungsgeschäfte erfolgt in der nächsten Ausgabe des Gmeinds-Blettli.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Iseltwald Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Bepflanzung an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.
Einwohnergemeinde Ringgenberg
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Montag, 3. Juni 2024, 19.00 Uhr im röm.-kath. Marienzentrum, Kapellstrasse 7, 3600 Thun
Traktanden
Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Kirchgemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Festgestellte Verfahrensmängel sind während der Versammlung sofort zu rügen (Rügepflicht).
Protokoll
Das Protokoll wird nach Erstellung für mindestens 3 Monate in der Kirche St. Beatus im Göttibach in Thun aufgelegt. Aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes verzichten wir auf eine Publikation im Internet. Der Versand via E-Mail ist nur verschlüsselt erlaubt. Das Protokoll kann jedoch in Papierform bei Andrea Cantaluppi, Tel. 079 410 00 39, angefordert werden. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Kirchgemeinderat erhoben werden.
Diverses
Alle Stimmberechtigten (Mitglieder der Christkatholischen Kirche, die das 16. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Kirchgemeinde Wohnsitz haben), sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls willkommen.
Anschliessend sind alle Anwesenden zu einem Imbiss eingeladen.
Für den Kirchgemeinderat:
Andrea Cantaluppi
Co-Präsidentin
Bauherrschaft: Thomas und Franziska Aebersold, Kirchackerstrasse 19, 3074 Muri b. Bern.
Projektverfasserin: IEM AG, Uttigenstrasse 49, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen liegende Luft-Wasser-Wärmepumpe, Installation Indach-PV-Anlage mit Batteriespeicher.
Standort: Wengen, Stäublisegg 1486b, Parzelle Nr. 2207, Wohnzone, Koordinaten 2’636’587 / 1’162’111.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist: 3. Juni 2024.
Auflagestellen:
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Mapel Immobilien AG, Leischenstrasse 9, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohnungen und einem Anbau im Untergeschossbereich als Garage mit vier Autoabstellplätzen.
Standort: Leischenstrasse, Bönigen, Parzelle Nr. 1669, Wohnzone W2, Koordinaten 2’635’016 / 1’170’520.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe A (Bönigen Dorfkern).
Ausnahmen/Hinweise:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: GriwaDevelopment AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald, vertreten durch Stefan Garbani, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus; Neubau von zwei Garagen; Erstellen temporärer Bauinstallationsplatz auf der Parzelle Nr. 2430.
Standort: Guggengasse 36, 36a, 36b, Parzellen Nrn. 3525 und 2430, Wohnzone W2 (Wohnhaus), Landwirtschaftszone (Baustelleninstallation), Koordinaten 2’646’387/1’164’308.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrserschwerung / Strassensperrung Aenderbergstrasse
Die Aenderbergbrücke (Holzbrücke beim Flugplatz), welche über die Lütschine führt, wurde durch einen Verkehrsunfall beschädigt. Um die Brücke instandzustellen, muss diese für jeglichen Durchgangsverkehr am Dienstag, 14. Mai 2024, von 7.30 bis 12.00 Uhr gesperrt werden.
Die Aenderbergstrasse ist bis zur Industriestrasse (Rollweg Eychelti) Richtung Wilderswil durchgehend befahr- und begehbar. Betroffen ist nur die Holzbrücke am Flugplatz neben der SF Halle 1.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und entschuldigen uns für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
Die Bauverwaltung
Bauherrschaft: Lupica Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Architekturbüro Hermann Trauffer, Lärchenweg 11, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Umnutzung von zwei Erstwohnungen für touristische Vermietung (EG und 2. OG), Beherbergung von total 9 Gästen.
Standort: Bernastrasse 41, Parzelle Nr. 517.
Nutzungszone: Mischzone MA3 Geschosse.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Gesuchsteller: Wagner Anton, Selfrangastrasse 9a, 7250 Klosters.
Projektverfasser: Fischer Marcel Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Kombiheizung Stückholz/Öl durch eine Pelletheizung.
Standort: Parzelle Nr. 5465, Blattenweidweg 1, Koordinaten 2’642’970 / 1’163’575.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/192797
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. April 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Regionales Angebotskonzept 2027–2030 für den öffentlichen Verkehr
Mitwirkung
Um das Angebot des öffentlichen Verkehrs für die Fahrplanperioden 2027–2030 zu planen, wurde die Regionalkonferenz Oberland Ost beauftragt, das regionale Angebotskonzept 2027–2030 zu erarbeiten. Dieses dient als Grundlage für das kantonale Angebotskonzept.
Das Angebotskonzept liegt vom 2. Mai bis 27. Juni 2024 auf. Auflageorte der Unterlagen:
Mitwirkungseingaben sind bis am 27. Juni 2024 schriftlich und begründet per E-Mail an folgende Adresse zu richten: region@oberland-ost.ch oder an Regionalkonferenz Oberland-Ost, Vermerk «Mitwirkung Angebotskonzept 2027–2030», Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken.
Interlaken, April 2024
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38
3800 Interlaken
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Andreas Fuchs Architekten AG, Unterdorf 6, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Gesamterneuerung Gemeindehaus: Neugestaltung Schalterbereich; Ausbau Dachboden zu Büroräumen mit zwei Dachfenstern; Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, Einbau Raumkühlung; Erneuerung der Elektroinstallationen; Erstellen temporäres Provisorium für Büroräume.
Projekätnderung: Anpassungen Fundamente und Wärmepumpe, PV-Anlage indach auf Gebäude Nr. 45 (Garage); Anpassungen Komfortkühlung / Raumkühlung; Dachfenster Stebler mit innen liegendem Wärmeschutz.
Standort: General-Guisan-Strasse 43, Parzelle Nr. 1106, Zone für öffentliche Nutzung c «Gemeindeverwaltung», Koordinaten 2’631’680 / 1’170’037.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (RRB vom 1. Januar 2002, Vertrag vom 12. Februar 2002).
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, Postfach, 3800 Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erdverlegung 16-KV-Mittelspannungsleitung vom Bahnhof Zweilütschinen bis zum Kraftwerk der Jungfraubahnen (KWJB) in Lütschental. Von der Gesamtstrecke von rund 5110 m sollen in diesem Projekt die restlichen ca. 3645 m realisiert werden. Dafür sind zwei Querungen der Kantonsstrasse und zwei Querungen der Schwarzen Lütschine nötig. Weiter quert das neue Leitungstrassee mehrere Seitengewässer. Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit wird im Gebiet Baumgarten eine neue Trafostation realisiert. Auf einigen Teilstrecken werden zusätzlich die Niederspannungsfreileitungen erdverlegt. Nach Abschluss der Werkleitungsarbeiten werden die nicht mehr benötigten Freileitungen rückgebaut. Die GG Lütschental ersetzt im Gebiet Steinen bis Wyden ihre bestehende Trinkwasserleitungen. Diese Arbeiten erfolgen mehrheitlich im selben Werkleitungsgraben wie das Projekt der KWJB.
Hinweis: Die elektrischen Leitungen und Anlagen sind nicht Gegenstand dieses Baugesuches.
Standort: Gündlischwand und Lütschental, diverse Parzellen. Zonen: Bauzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’635’615/1’164'600 (Gündlischwand); 2’639’130/1’165'260 (Lütschental).
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Auflagestellen: Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Die Mitarbeiter der Bauverwaltung und des Werkhofs werden weitere Kontrollen betreffend der erwähnten Vorschriften durchführen.
Ordentliche Mitgliederversammlung
Donnerstag 6. Juni 2024, 20.00 Uhr, Sitzungszimmer Gemeindeverwaltung Brienz
Traktanden
Das Protokoll vom 15. Dezember 2023 liegt 30 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Gemeindeverwaltung Brienz auf.
Schwellenkorporation Aareboden
Die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen sucht infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Leiter/-in Einwohner- und Fremdenkontrolle
Beschäftigungsgrad 100%
Ihre Aufgabenbereiche
Wir erwarten
Wir bieten
Sind Sie interessiert?
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, z. H. Personalkommission, Gsteigermatte 459 B, 3822 Lauterbrunnen, oder per Mail an gemeinde@lauterbrunnen.ch.
Eingabefrist: 17. Mai 2024
Für weitere Informationen steht Ihnen Gemeindeschreiberin Sandra Balmer, Telefon 033 856 50 80, gerne zur Verfügung.
Matten bei Interlaken liegt idyllisch zwischen Brienzer- und Thunersee. Die ruhige und attraktive Wohngemeinde mit rund 4200 Einwohnern/-innen ist umgeben von intakter Natur und bietet eine hohe Lebensqualität. Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung setzen sich täglich kompetent, offen, persönlich und flexibel für ihre Anspruchsgruppen ein. Da sich die bisherige Stelleninhaberin einer neuen Herausforderung stellt, suchen wir zur Ergänzung unseres Teams eine Person als
Leiter/-in Einwohner- und Fremdenkontrolle 80–100 %
Stellenantritt: 1. August 2024 oder nach Vereinbarung
Ihre Aufgaben
Ihre Stärken
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau in einer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder eine gleichwertige Ausbildung. Sie sind teamfähig, zuverlässig und flexibel, verfügen über eine hohe Selbständigkeit und Belastbarkeit. Ihnen ist eine hohe Dienstleistungsbereitschaft wichtig und Sie sind gewandt im persönlichen wie auch im schriftlichen Umgang mit unseren Kundinnen und Kunden sowie weiteren Amtsstellen.
Unser Angebot
Eine vielseitige, interessante und abwechslungsreiche Stelle in einem kleinen Team erwartet Sie. Zusätzlich ein wertschätzendes Klima, die Möglichkeit von Weiterbildungen und grosszügige Sozialleistungen.
Bei Fragen stehen Ihnen sowohl Herr Gemeindeschreiber Jean-Rico Siegenthaler (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag) als auch Frau Nathalie Götz, Personalleiterin (Donnerstag und Freitag), gerne zur Verfügung (Tel. 033 826 50 11)
Ihre Bewerbungsunterlagen stellen Sie uns mit den üblichen Unterlagen bitte per E-Mail bis spätestens Mittwoch, 15. Mai 2024, an personal@matten.ch zu.
Die Bewerbungsgespräche finden am Dienstag, 21. Mai 2024, statt.
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Matten bei Interlaken liegt idyllisch zwischen Brienzer- und Thunersee. Die ruhige und attraktive Wohngemeinde mit rund 4200 Einwohnern/-innen ist umgeben von intakter Natur und bietet eine hohe Lebensqualität. Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung setzen sich täglich kompetent, offen, persönlich und flexibel für ihre Anspruchsgruppen ein. Da sich die bisherige Stelleninhaberin einer neuen Herausforderung stellt, suchen wir zur Ergänzung unseres Teams eine Person als
stv. Gemeindeschreiber/-in 80–100%
Stellenantritt: 1. August 2024 oder nach Vereinbarung
Ihre Aufgaben
Ihre Stärken
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau in einer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder eine gleichwertige Ausbildung und haben idealerweise Ihr Wissen bereits mit der Erlangung des Fachausweisdiploms Gemeindefachfrau/Gemeindefachmann unter Beweis gestellt. Sie sind teamfähig, zuverlässig und flexibel, verfügen über eine hohe Selbständigkeit und ebenso hohe Belastbarkeit. Ihnen ist die Dienstleistungsbereitschaft wichtig und Sie sind gewandt im persönlichen wie auch im schriftlichen Umgang mit unseren Kundinnen und Kunden sowie weiteren Amtsstellen.
Unser Angebot
Eine vielseitige, interessante und abwechslungsreiche Stelle in einem kleinen Team erwartet Sie. Zusätzlich ein wertschätzendes Klima, die Möglichkeit von Weiterbildungen und grosszügige Sozialleistungen.
Bei Fragen stehen Ihnen sowohl Herr Gemeindeschreiber Jean-Rico Siegenthaler (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag) als auch Frau Nathalie Götz, Personalleiterin (Donnerstag und Freitag), gerne zur Verfügung (Tel. 033 826 50 11)
Ihre Bewerbungsunterlagen stellen Sie uns mit den üblichen Unterlagen bitte per E-Mail bis spätestens Mittwoch, 15. Mai 2024, an personal@matten.ch zu.
Die Bewerbungsgespräche finden am Dienstag, 21. Mai 2024, statt.
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 2. Juni 2024, im Anschluss an den Gottesdienst von 10.00 Uhr in der Kirche Lauterbrunnen
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf und können im Sekretariat der Kirchgemeinde bestellt werden, Tel. 033 855 46 13, E-Mail: info@kg-lauterbrunnen.ch.
Das Protokoll der Versammlung wird vom 17. Juni bis 17. Juli 2024 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter mit Sitz in Interlaken angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage. (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss, – wenn es möglich war –, diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG BSG 170.11).
Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit drei Monaten auf dem Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaft sind, der reformierten Landeskirche angehören und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Auflagestellen:
Lauterbrunnen, 25. April 2024
Der Kirchgemeinderat
Bauherrschaft: Lüthi Paul, Mittengrabenstrasse 39, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Schild Wärmetechnik, Brünigstrasse 73, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch; Ersatz bestehende Wärmepumpe durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Mittengrabenstrasse 39, Parzelle Nr. 1722 (BR1654).
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Inventar: keines.
Beanspruchte Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich Au, Anschluss an die Gemeindekanalisation, bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20654
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken
Öffnungszeiten über Auffahrt
Infolge der Feiertage sind sämtliche Büros der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 8. bis 12. Mai 2024 wie folgt geöffnet:
Ab Montag, 13. Mai 2024, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr