Ordentliche Burgerversammlung
Mittwoch, 1. Mai 2024, 19.00 Uhr im Bockstor, Bockstorweg 15, Unterseen
Traktanden
Gemäss Art. 4 des Organisationsreglementes (OgR) für die Burgergemeinde Unterseen ist stimmberechtigt, wer das Burgerrecht der Burgergemeinde Unterseen besitzt, in den Einwohnergemeinden Unterseen, Interlaken und Matten seit mindestens drei Monaten wohnhaft, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und im Stimmregister eingetragen ist.
Damit stimmberechtigte Burger und Burgerinnen, welche in Interlaken und Matten wohnhaft sind, in das Stimmregister aufgenommen werden können, werden sie gebeten, sich bis zwei Tage vor der Burgerversammlung unter info@burgergemeinde-unterseen.ch mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzumelden.
Gemäß Art. 67 des OgR liegt das Protokoll dieser Versammlung sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 8. Mai bis 7. Juni 2024 zur Einsicht auf der Gemeindeschreiberei der Einwohnergemeinde Unterseen auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden.
Im Anschluss an die Versammlung sind alle Anwesenden zu einem gemeinsamen Imbiss eingeladen.
Burgerrat Unterseen
Friedhof: Aufhebung von Gräbern
Die Gemeindebehörde gibt davon Kenntnis, dass per Ende Oktober 2024 die Reihen- und Urnengräber sowie die Urnennischen der im Jahr 1999 Verstorbenen und die Gräber der im Jahr 2004 verstorbenen Kinder aufgehoben werden.
Beim Gemeinschaftsgrab werden die Namensschilder der im Jahr 1999 Verstorbenen entfernt.
Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmäler und Pflanzen im Sinne von Art. 17 des Friedhof- und Bestattungsreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen bis am 31. Oktober 2024 zu räumen.
Falls auf die Räumung innert der vorgenannten Frist verzichtet wird, geht der Grabschmuck entschädigungslos an die Gemeinde Unterseen.
Unterseen, im April 2024
Bauverwaltung Unterseen
Verkehrsmassnahme
Der Gemeinderat Unterseen hat am 5. Februar 2024 gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 und mit Zustimmungsverfügung des Tiefbauamtes des Kantons Bern (Oberingenieurkreis I) vom 13. März 2024 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Einfahrt verboten
von der Seestrasse auf das Areal des Campings Alpenblick im Bereich der östlichen Ausfahrt.
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis am 18. Mai 2024, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
Unterseen, 12. April 2024
Gemeinderat Unterseen
Bepflanzungen an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von Kantonsstrassen, Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen privater Eigentümer; Einfriedungen
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) Art. 80 Abs. 3 und 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) Art. 56 und 57 unter anderem vor:
Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2024 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen.
Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0,5 m von der Gehweghinterkante einhalten.
Bei Missachtung der genannten Bestimmungen ist die Strassenaufsichtsbehörde angehalten, die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen anzuordnen.
Für allfällige Fragen wenden Sie sich an den Werkhofchef Erich Zurbuchen, Telefon 033 826 19 71.
Unterseen, 12. April 2024
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Swiss Selfie Museum AG, Bahnhofstrasse 24, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Einrichten Swiss Selfie Museum in den Geschäftsräumlichkeiten im Erdgeschoss; Reklamegesuch mit Fassadenveränderungen gemäss separatem Beschrieb.
Standort: Bahnhofstrasse 24, Parzelle Nr. 972, Koordinaten 2'631'458, 1'170'431.
Zone: ZPP «Bahnhofstrasse».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – IV Bahnhofstrasse.
Schutzobjekt: nein.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 15. April 2024
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: Walter Hintermeister, Vorholzstrasse 1a, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Tschanz Kältetechnik, Wengelacherweg 9, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe zur Unterstützung der bestehenden Heizung.
Standort: Seestrasse 34, Parzelle Nr. 1909, Koordinaten 2'631'076 / 1'170'341
Zone: Wohnzone W3.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – VI Seestrasse.
Schutzobjekt: nein.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.
Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 15. April 2024
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: Hans-Rudolf Balmer, Lombachzaunweg 8, 3800 Unterseen.
Projektverfasser: Florian Winterberger, Am Musterplatz 1, 3714 Frutigen.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung und Elektroboiler durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Lombachzaunweg 8, Parzelle Nr. 1212 (BR 1637), Wohnzone W2, Koordinaten 2’630’528 / 1’170’941.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Die Gemeindeverwaltung Unterseen bietet ab 1. August 2025 eine 3-jährige
Lehrstelle als Kauffrau / Kaufmann
an.
Deine Ausbildung
Während Deiner Ausbildung arbeitest Du in den Bereichen Gemeindeschreiberei, Einwohner- und Fremdenkontrolle, AHV-Zweigstelle, Bauverwaltung, Finanzverwaltung, Steuerbüro usw. mit. Du bist zuständig für den Schalter- und Telefondienst und dort Erstanlaufstelle für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Die Organisation von Sitzungen, das Führen von Korrespondenzen und die Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Anlässen runden die Ausbildung ab.
Dein Anforderungsprofil
Wenn Du Interesse an kaufmännischen Arbeiten hast, Dir der Kontakt mit Menschen Freude bereitet und Du viel Einsatzbereitschaft und Motivation mitbringst, bist Du bei uns richtig. Ein freundliches Auftreten, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit sind uns wichtig. Zudem ist – vor allem mit Blick auf den grossen Anteil an Selbststudium in der Berufsschule – ein hoher Grad an Selbständigkeit erforderlich. Dein Wohnort sollte auf dem Bödeli und Umgebung sein.
Was bietet Dir die Gemeindeverwaltung Unterseen
Wir bieten Dir eine solide Ausbildung in einem kleinen Team. Du bekommst Einblick in die verschiedenen Arbeitsbereiche und kannst in den vielseitigen Gebieten mitarbeiten.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann sende Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen (unter Beilage von Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Foto, Zeugniskopien, Semesterbeurteilungen, Bestätigung über Tastaturschreibkurs und Angaben über Schnupperlehren) bis Freitag, 17. Mai 2024, an die Gemeindeschreiberei, Stabsstelle Personalwesen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, oder gemeindeschreiberei@unterseen.ch.
Bei allfälligen Fragen steht Dir Sascha Nyffenegger, Berufsbildner, Tel. 033 826 19 51, zur Verfügung.
Einwohnergemeinde Unterseen
Änderungen im Personalreglement / Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 15. April 2024 die Änderungen von Art. 28 des Personalreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 2. Juni 1998 erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
Inkrafttretung
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese auf 1. Januar 2025 in Kraft.
Reglementsbezug
Der neue Erlasse kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 15. April 2024
Der Einwohnergemeinderat
Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz / Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 15. April 2024 das neue Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechende Reglementsgenehmigung der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Inkrafttretung
Wird das Referendum gegen das vorliegende Aufgabenübertragungsreglement Zivilschutz nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat dieses auf 1. Juli 2024 in Kraft.
Reglementsbezug
Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 15. April 2024
Der Einwohnergemeinderat
2. Öffentliche Planauflage Revision Gemeindebaureglement: Beschränkung von Zweitwohnungen und gewerbsmässig touristisch genutzten Wohnungen
Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG
Der Gemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die von der Gemeindeversammlung am 11. März 2024 mit beschlossenen Änderungen des Gemeindebaureglements bezüglich der Beschränkung von Zweitwohnungen und gewerbsmässig touristisch genutzten Wohnungen zur öffentlichen Auflage. Diese Änderungen sind gegenüber der ersten Auflage farbig dargestellt.
Die Planung besteht aus dem geänderten Gemeindebaureglement. Eingesehen werden können ebenfalls der dazugehörende Erläuterungsbericht und der unverbindliche Hinweisplan sowie der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom Donnerstag, 18. April, bis und mit Freitag, 17. Mai 2024, während der Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können in dieser Zeit unter https://www.unterseen.ch/newsmeldungen.html als PDF-Dateien eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die von der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen eingereicht werden. Diese sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung zuhanden des Gemeinderats einzureichen.
Allfällige Einigungsverhandlungen finden am Donnerstag, 30. Mai 2024, statt.
Unterseen, 15. April 2024
Der Gemeinderat
Zur Verstärkung in unserer Tagesschule suchen wir per 1. August 2024 eine/n
Co-Leiter/-in Tagesschule 5%
Aufgabenbereich gemäss Stellenbeschreibung im Wesentlichen:
Wir erwarten:
Betreuungsperson mit pädagogischer Ausbildung
(zirka 12 Stunden/Woche)
Aufgabenbereich gemäss Stellenbeschreibung im Wesentlichen:
Wir erwarten:
Fachliche Anforderungen:
Besondere Fähigkeiten und Eigenschaften:
Wir bieten für diese beiden Stellen:
Stellenantritt: 1. August 2024
Auskünfte erteilt: Andrea Gerber, Tagesschulleiterin, Telefon 079 920 63 81
Schriftliche oder elektronische Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis 22. April 2024 an die Tagesschule Unterseen, Steindlerstrasse 1b, 3800 Unterseen, oder in elektronischer Form an gerber.andrea@schuleunterseen.ch zu richten.
Bauherrschaft: Laboratorium Dr. G. Bichsel AG, Weissenaustrasse 73, 3800 Unterseen.
Projektverfasser: Simmler Raphael, Wengelacher 4b, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Kälteanlage durch aussen aufgestellte Kälteanlage auf Dach.
Standort: Weissenaustrasse 73, Parzelle Nr. 1571, Koordinaten 2'630'500 / 1'169'490.
Zone: UeO «Wohn- und Gewerbezone Weissenaustrasse».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: nein.
Schutzobjekt: nein.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis Montag, 13. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 8. April 2024
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: Spitäler fmi AG, Weissenaustrasse 27, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: brügger architekten ag, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Haus E, Spital Interlaken (Gesamtbauentscheid vom 15. Januar 2020).
Projektänderung: Ebene –2: Grundrissänderungen im Erschliessungskanal; Ebene –1: Grundrissänderungen, Reduktion Lichthof und Schaffung von zusätzlicher Fläche für Radiologie; Ebene 0: Grundrissänderungen, Reduktion Lichthof bzw. Erweiterung mit extensiv begrünten Flächen sowie grundrissinterne Raumverschiebungen; 1. Obergeschoss: Grundrissänderungen (grundrissinterne Raumverschiebungen); 2. Obergeschoss: Grundrissänderungen, Nutzung der Räumlichkeiten für Anästhesie; 3. Obergeschoss: Grundrissänderungen mit Spitalnutzung (bisher Reservegeschoss im Rohbau); 4. Obergeschoss: Grundrissänderungen mit Spitalnutzung (bisher Reservegeschoss im Rohbau); Attikageschoss: Grundrissänderungen mit Einbau Kältemaschine und Notstromgenerator; Flachdach: Aufstellen von zwei Rückkühlerblöcken (Abmessungen 1103 x 240 x 156 cm) und Rauch- und Wärmeabzugsanlage.
Standort: Weissenaustrasse 27 (Haus E), Parzelle Nr. 218, Zone für öffentliche Nutzung «Spitalareal», Koordinaten 2’630’963 / 1’170’018.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Friedhof: Aufhebung von Gräbern
Die Gemeindebehörde gibt davon Kenntnis, dass per Ende Oktober 2024 die Reihen- und Urnengräber sowie die Urnennischen der im Jahr 1999 Verstorbenen und die Gräber der im Jahr 2004 verstorbenen Kinder aufgehoben werden.
Beim Gemeinschaftsgrab werden die Namensschilder der im Jahr 1999 Verstorbenen entfernt.
Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmäler und Pflanzen im Sinne von Art. 17 des Friedhof- und Bestattungsreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen bis am 31. Oktober 2024 zu räumen.
Falls auf die Räumung innert der vorgenannten Frist verzichtet wird, geht der Grabschmuck entschädigungslos an die Gemeinde Unterseen.
Unterseen, im April 2024
Bauverwaltung Unterseen
Verkehrsmassnahme
Der Gemeinderat Unterseen hat am 5. Februar 2024 gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 und mit Zustimmungsverfügung des Tiefbauamtes des Kantons Bern (Oberingenieurkreis I) vom 13. März 2024 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Einfahrt verboten
von der Seestrasse auf das Areal des Campings Alpenblick im Bereich der östlichen Ausfahrt.
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis am 18. Mai 2024, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
Unterseen, 12. April 2024
Gemeinderat Unterseen
Bepflanzungen an öffentlichen Strassen
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von Kantonsstrassen, Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen privater Eigentümer; Einfriedungen
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) Art. 80 Abs. 3 und 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) Art. 56 und 57 unter anderem vor:
Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2024 und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen.
Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0,5 m von der Gehweghinterkante einhalten.
Bei Missachtung der genannten Bestimmungen ist die Strassenaufsichtsbehörde angehalten, die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen anzuordnen.
Für allfällige Fragen wenden Sie sich an den Werkhofchef Erich Zurbuchen, Telefon 033 826 19 71.
Unterseen, 12. April 2024
Bauverwaltung Unterseen
Gebühren- und Nutzungsverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat die Teilrevision der Gebühren- und Nutzungsverordnung beschlossen hat. Die Änderungen treten auf den 1. Juni 2024 in Kraft. Die geänderte Gebühren- und Nutzungsverordnung ist auf www.kirche-unterseen.ch unter «Unsere Kirche, Download», zu finden oder kann bei der Verwaltung bezogen werden.
Der Kirchgemeinderat
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Swiss Selfie Museum AG, Bahnhofstrasse 24, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Einrichten Swiss Selfie Museum in den Geschäftsräumlichkeiten im Erdgeschoss; Reklamegesuch mit Fassadenveränderungen gemäss separatem Beschrieb.
Standort: Bahnhofstrasse 24, Parzelle Nr. 972, Koordinaten 2'631'458, 1'170'431.
Zone: ZPP «Bahnhofstrasse».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – IV Bahnhofstrasse.
Schutzobjekt: nein.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 15. April 2024
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: Walter Hintermeister, Vorholzstrasse 1a, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Tschanz Kältetechnik, Wengelacherweg 9, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe zur Unterstützung der bestehenden Heizung.
Standort: Seestrasse 34, Parzelle Nr. 1909, Koordinaten 2'631'076 / 1'170'341
Zone: Wohnzone W3.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – VI Seestrasse.
Schutzobjekt: nein.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.
Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 15. April 2024
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: Hans-Rudolf Balmer, Lombachzaunweg 8, 3800 Unterseen.
Projektverfasser: Florian Winterberger, Am Musterplatz 1, 3714 Frutigen.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung und Elektroboiler durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Lombachzaunweg 8, Parzelle Nr. 1212 (BR 1637), Wohnzone W2, Koordinaten 2’630’528 / 1’170’941.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Flying Dutchmen Services GmbH, Hauptstrasse 249, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Umnutzen zu einer gewerbsmässig bewirtschafteten Ferienwohnung.
Standort: Seestrasse 7, Baurecht Nr. 2235, Koordinaten 2'631'310 / 1'170'499.
Zone: UeO «Bärenkurve».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – III Inderlappen, Baugruppe C.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen, ISOS Nummer 2.1.9.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis Montag, 6. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 28. März 2024
Bauverwaltung Unterseen
Zur Verstärkung in unserer Tagesschule suchen wir per 1. August 2024 eine/n
Co-Leiter/-in Tagesschule 5%
Aufgabenbereich gemäss Stellenbeschreibung im Wesentlichen:
Wir erwarten:
Betreuungsperson mit pädagogischer Ausbildung
(zirka 12 Stunden/Woche)
Aufgabenbereich gemäss Stellenbeschreibung im Wesentlichen:
Wir erwarten:
Fachliche Anforderungen:
Besondere Fähigkeiten und Eigenschaften:
Wir bieten für diese beiden Stellen:
Stellenantritt: 1. August 2024
Auskünfte erteilt: Andrea Gerber, Tagesschulleiterin, Telefon 079 920 63 81
Schriftliche oder elektronische Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis 22. April 2024 an die Tagesschule Unterseen, Steindlerstrasse 1b, 3800 Unterseen, oder in elektronischer Form an gerber.andrea@schuleunterseen.ch zu richten.
Bauherrschaft: Laboratorium Dr. G. Bichsel AG, Weissenaustrasse 73, 3800 Unterseen.
Projektverfasser: Simmler Raphael, Wengelacher 4b, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Kälteanlage durch aussen aufgestellte Kälteanlage auf Dach.
Standort: Weissenaustrasse 73, Parzelle Nr. 1571, Koordinaten 2'630'500 / 1'169'490.
Zone: UeO «Wohn- und Gewerbezone Weissenaustrasse».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: nein.
Schutzobjekt: nein.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis Montag, 13. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 8. April 2024
Bauverwaltung Unterseen
Ordentliche Mitgliederversammlung
Mittwoch, 17. April 2024, 20.00 Uhr im Gemeindesaal, Obere Gasse 2
Traktanden
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Unterseen schwellenpflichtigen Grund-, Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.
Das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 19. April 2023 liegt 30 Tage vor der ordentlichen Versammlung auf der Gemeindekasse zur Einsichtnahme auf und ist unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.
Die Jahresrechnung 2023, das Budget 2025 können in Papierform auf der Gemeindekasse bezogen werden, sie werden an der Versammlung nicht abgegeben. Zudem sind diese ebenfalls unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.
Anschliessend an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Vorstand Schwellenkorporation Unterseen
Bauherrschaft: Spitäler fmi AG, Weissenaustrasse 27, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: brügger architekten ag, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Haus E, Spital Interlaken (Gesamtbauentscheid vom 15. Januar 2020).
Projektänderung: Ebene –2: Grundrissänderungen im Erschliessungskanal; Ebene –1: Grundrissänderungen, Reduktion Lichthof und Schaffung von zusätzlicher Fläche für Radiologie; Ebene 0: Grundrissänderungen, Reduktion Lichthof bzw. Erweiterung mit extensiv begrünten Flächen sowie grundrissinterne Raumverschiebungen; 1. Obergeschoss: Grundrissänderungen (grundrissinterne Raumverschiebungen); 2. Obergeschoss: Grundrissänderungen, Nutzung der Räumlichkeiten für Anästhesie; 3. Obergeschoss: Grundrissänderungen mit Spitalnutzung (bisher Reservegeschoss im Rohbau); 4. Obergeschoss: Grundrissänderungen mit Spitalnutzung (bisher Reservegeschoss im Rohbau); Attikageschoss: Grundrissänderungen mit Einbau Kältemaschine und Notstromgenerator; Flachdach: Aufstellen von zwei Rückkühlerblöcken (Abmessungen 1103 x 240 x 156 cm) und Rauch- und Wärmeabzugsanlage.
Standort: Weissenaustrasse 27 (Haus E), Parzelle Nr. 218, Zone für öffentliche Nutzung «Spitalareal», Koordinaten 2’630’963 / 1’170’018.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Christine Früh Schlatter, Mittlere Strasse 31, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Häberli Service GmbH, Rugenparkstrasse 47, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe.
Standort: Mittlere Strasse 31, Parzelle Nr. 1559, Koordinaten 2'630'683 / 1'170'294.
Zone: ZPP «Breite».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: nein.
Schutzobjekt: nein.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 25. März 2024
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft: Stefan Greder, Gurbenstrasse 3, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Häberli Service GmbH, Rugenparkstrasse 47, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz der Gasheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Gurbenstrasse 3, Parzelle Nr. 1902, Koordinaten 2'631'225 / 1'170'209.
Zone: UeO/Uferschutzplan «Gurben».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet B.
Schutzobjekt: nein.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 25. März 2024
Bauverwaltung Unterseen
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Flying Dutchmen Services GmbH, Hauptstrasse 249, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Umnutzen zu einer gewerbsmässig bewirtschafteten Ferienwohnung.
Standort: Seestrasse 7, Baurecht Nr. 2235, Koordinaten 2'631'310 / 1'170'499.
Zone: UeO «Bärenkurve».
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: Ortsbildschutzgebiet A – III Inderlappen, Baugruppe C.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt gemäss Bauinventar der Gemeinde Unterseen, ISOS Nummer 2.1.9.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis Montag, 6. Mai 2024.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen. Auf das Aufstellen von Bauprofilen wird ausdrücklich verzichtet (Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 28. März 2024
Bauverwaltung Unterseen
Werkleitungsbau Schulhausstrasse
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Strasse: Schulhausstrasse.
Dauer: 8. bis 19. April 2024.
Einschränkungen:
Ausnahmen: keine.
Grund: Werkleitungsbau.
Die betroffenen Anwohner werden mittels Anwohnerinfo persönlich informiert. Witterungsbedingte Verschiebungen bleiben vorbehalten.
Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.
Unterseen, 25. März 2024
Gemeinde Unterseen
Bauverwaltung
Bauherrschaft: Arnaldi Baut AG, Ivan Arnaldi, Steindlerstrasse 16, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Beat Bühler Bedachungen und Zimmerei GmbH, Mittelweg 7, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Anbau Gartenhaus an bestehendes Einfamilienhaus.
Standort: Steindlerstrasse 16, Parzelle Nr. 2037, Koordinaten: 2'630'547 / 1'170'733.
Zone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzperimeter: nein.
Schutzobjekt: nein.
Beantragte Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Link zur elektronischen Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20938
Hinweis: Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Unterseen, 25. März 2024
Bauverwaltung Unterseen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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